Hermann Pferdestollen

Allgemeine  Geschäftsbedingen (AGB) und Lieferbedingungen  (ALB)  der Hermann Drehteile GmbH & Co. KG

I. Allgemeines

Für  unsere  Lieferungen  gelten  vorrangig  die  individuell  ausgehandelten  Vertragsvereinbarungen  sowie ergänzend unsere ALB. Im Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bestellers  gelten  unsere  ALB  ausschließlich,  die  AGB  des  Bestellers  gelten  nur  insoweit,  als  wir  diesen  ausdrücklich  schriftlich  zugestimmt  haben.  Diese  ALB  gelten  im  Falle  von  ständigen Geschäftsverbindungen  oder  Rahmenvereinbarungen  auch  für  alle  zukünftigen  Lieferbeziehungen  bis zur Geltung unserer neuen Lieferbedingungen. Spätestens durch Entgegennahme unserer Ware bringt  der  Besteller  sein  Einverständnis  mit  unseren  Bedingungen  zum  Ausdruck.  Alle  Vereinbarungen  bedürfen  grundsätzlich  der  Schriftform.  Wird  nach  Abschluss  des  Vertrages  oder nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Besteller nicht oder nicht mehr kreditwürdig ist, sind wir  zum  Rücktritt  vom  Vertrag  oder  zum  Verlangen  sofortiger  Bezahlung  gelieferter  Ware berechtigt. Die Abtretung von Ansprüchen bedarf unserer Zustimmung.

II. Beratung

Jede  Form  von  Beratung  in  Wort  und  Schrift  geben  wir  nach  bestem  Wissen  aufgrund  unserer  Erfahrungen.  Angaben  und  Auskünfte  über  Eignung  und  Anwendung  unserer  Waren  sind unverbindlich  und  befreien  den  Besteller  nicht  von  eigenen  Prüfungen  und  Versuchen.  Für  die  Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Bestellerverantwortlich.

III. Angebot, Abruf, Angebotsunterlagen

1.
Bestellungen können wir innerhalb von 6 Wochen annehmen. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Abrufaufträge werden höchstens auf die  Dauer  von  12  Monaten  abgeschlossen  wobei  Abruftermine  und  Stückzahlen  bei  Auftragserteilung anzugeben sind.

2.
An allen von uns überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-­ und Urheberrechte vor. Eine Offenlegung oder Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Nichterteilung des Auftrages sind die gesamten Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Unterlagen des  Bestellers  dürfen  solchen  Dritten  zugänglich  gemacht  werden,  denen  wir  Lieferungen  oder  Leistungen übertragen wollen.

3.
Bestellungen sollen grundsätzlich schriftlich erfolgen; telefonische Aufträge werden auf Gefahr des Bestellers ausgeführt.

IV. Preis, Preisänderungen

1.
Grundsätzlich  gelten  unsere  Preise  „ab  Werk“  zuzüglich  der  am  Tag  der  Lieferung  geltenden  Mehrwertsteuer, Zoll-­, Fracht-, Verpackungs-und Versicherungskosten. Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten für den Einzelauftrag, nicht rückwirkend oder für künftige Aufträge. Nachbestellungen sind neue Aufträge.

2.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages  Kostenerhöhungen,  insbesondere  aufgrund  von  Tarifabschlüssen,  marktmäßigen Einstandspreisen  oder  Materialpreissteigerungen,  eintreten.  Diese  werden  dem  Besteller  auf Verlangen nachgewiesen.

V. Lieferumfang, Messmethoden, Schutzrechte, Datenschutz

1.

Maßgebend  für  Inhalt  und  Umfang  des  Vertrages  ist  unsere  Auftragsbestätigung.  Teillieferungen  sind zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch hieraus nicht ergeben. Sie gelten als Erfüllung selbstständiger  Verträge  und  sind  gesondert  zu  bezahlen.  Bei  Verzug  mit  der  Bezahlung  einer  Teillieferung  sind  wir  berechtigt,  die  weitere  Ausführung  der  Bestellung  zu  verweigern.  Aus fertigungstechnischen  Gründen  behalten  wir  uns  Mehr- oder  Minderlieferungen  im  branchenüblichen  Umfang,  maximal  bis  10%  der  vereinbarten  Bestellmenge  vor.  Technische Änderungen, die sich aus Fertigungsgründen, aus Gründen der Produktpflege, aus Forderungen des Gesetzgebers  oder  aus  sonstigen  Gründen  als  notwendig  erweisen,  sind  zulässig.  Erhält  der  Besteller Kenntnis von Änderungen, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er diese für unzulässig erachtet. Für Prüfungen, bei denen bestimmte Temperaturen, Zeiten und sonstige Mess- oder  Regelwerte  gelten  sollen,  müssen  vor  Lieferbeginn  die  entsprechenden  Messmethoden festgelegt und von beiden Seiten anerkannt werden. Wenn keine Festlegung erfolgt, gelten unsere Messmethoden.

2.
Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden auf Gefahr desBestellers  ausgeführt.  Wenn  wir  infolge  der  Ausführung  solcher  Bestellungen  in  fremde  Schutzrechte  eingreifen,  stellt  uns  der  Besteller  von  Ansprüchen  dritter  Rechtsinhaber  frei. Weitergehende  Schäden  trägt  der  Besteller.  Wir  sind  berechtigt,  Daten  im  Sinne  des  Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

VI. Lieferfrist

1.
Die  Lieferfrist  beginnt  frühestens  mit  der  Absendung  der  Auftragsbestätigung.  Der  Beginn  der  von uns angegebenen Lieferfrist setzt die vollständige Klärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung  der  Frist  erfordert  den  rechtzeitigen  Eingang  sämtlicher  vom  Besteller  zu  liefernden  Unterlagen,  erforderlichen  Genehmigungen,  Freigaben,  die  rechtzeitige  Klarstellung  und Genehmigung von Plänen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen sowie die rechtzeitige Lieferung der vom Besteller beigestellten Sachen. Ansonsten wird die Frist angemessen verlängert.

2.
Die von uns genannten Lieferfristen sind Zirka-­Fristen. Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen  des  Vorsatzes  oder  der  groben  Fahrlässigkeit  unsererseits  oder  eines  Vertreters  oder  Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober  Fahrlässigkeit  jedoch  auf  den  vertragstypischen,  vorhersehbaren  Schaden  begrenzt.  Außerhalb  der  Fälle  des  S. 1  und  S. 2  wird  die  Haftung  unserseits  wegen  Verzugs  für  den Schadensersatz  neben  der  Leistung  auf  insgesamt  100 %  und  für  den  Schadensersatz  statt  der  Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 100 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind – auch nach Ablauf einer uns etwa  gesetzten  Frist  zur  Leistung – ausgeschlossen.  Die  Beschränkung  gilt  nicht  bei  schuldhafter  Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten.  Der  Schadensersatzanspruch  für  die  schuldhafte Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten  ist  jedoch  auf  den  vertragstypischen  vorhersehbaren  Schaden  begrenzt,  soweit  nicht  zugleich  ein  weiterer  Fall  nach  S. 1  gegeben  ist.  Das  Recht  des Auftraggebers  zum  Rücktritt  vom  Vertrag  bleibt  unberührt.  Eine  Änderung  der  Beweislast  zum  Nachteil  des  Auftraggebers  ist  mit  den  vorstehenden  Regelungen  nicht  verbunden.Die  Einhaltung unserer  Lieferverpflichtungen  bedingt  die  rechtzeitige  und  ordnungsgemäße  Erfüllung  der  Mitwirkungspflichten durch den Besteller.

3.
Unter  Anwendung  der  gebotenen  Sorgfalt  zum  Abschluss  kongruenter  Deckungsgeschäfte  erfolgt  die Bestimmung der Lieferfrist vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wir werden  dem  Besteller  über  die  nicht  rechtzeitige  Verfügbarkeit  des  Liefergegenstandes  aufgrund  fehlender  Selbstbelieferung  informieren  und,  wenn  wir  zurücktreten  wollen,  das  Rücktrittsrecht unverzüglich  ausüben;  wir  werden  im  Falle  des  Rücktritts  die  entsprechende  Gegenleistung  unverzüglich erstatten.

4.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist zum Versand gebracht oder  die  Bereitstellung  der  Lieferung  angezeigt  worden  ist.  Falls  die  Ablieferung  sich  aus  vom  Besteller  zu  vertretenden  Gründen  verzögert,  gilt  die  Frist  mit  Meldung  der  Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten. Bei Abrufaufträgen ist grundsätzlich so abzurufen, dass die letzte Lieferung spätestens ein Jahr nach Eingang der Bestellung bei uns erfolgt.

5.
Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung  des  Lebens,  des  Körpers  oder  der  Gesundheit  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen.  Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb  der  Fälle  des  S. 1  und  des  S. 2  wird  unsere  Haftung  wegen  Unmöglichkeit  auf  Schadensersatz  und  auf  Ersatz  vergeblicher  Aufwendungen  auf  insgesamt  10 %  des  Wertes  der Lieferung  begrenzt.  Weitergehende  Ansprüche  des  Bestellers  wegen  Unmöglichkeit  der  Lieferung  sind – auch nach Ablauf einer vom Besteller etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht  des  Bestellers  zum  Rücktritt  vom  bleibt  unberührt.  Eine  Änderung  der  Beweislast  zum  Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6.
Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der  politischen  Verhältnisse  sowie  Streiks,  Aussperrungen,  Betriebsstörungen,  Betriebseinschränkungen  und  ähnliche  Ereignisse,  die  uns  die  Vertragserfüllung  unmöglich  oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien uns von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung.  In  diesen  Fällen  sind  wir  berechtigt,  wahlweise  die  Lieferfrist  um  die  Dauer  des  Vorliegens der höheren Gewalt zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Anspruch auf Ersatz der dadurch entstandenen Schäden steht dem Besteller nicht zu.

VII. Annullierungskosten

Tritt  der  Besteller  von  einem  erteilten  Auftrag  zurück,  können  wir  unbeschadet  der  Möglichkeit,  einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung  des  Auftrages  entstandenen  Kosten  und  für  entgangenen  Gewinn  fordern.  Dem  Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

VIII. Verpackung

Soweit  nicht  eine  andere  Vereinbarung  getroffen  wird,  bestimmen  wir  Art  und  Umfang  der  Verpackung.  Die  Wahl  der  Verpackung  erfolgt  unter  Beachtung  der  erforderlichen  Sorgfalt  nach bestem Ermessen. Einwegverpackungen werden Eigentum des Bestellers.

IX. Gefahrübergang und Transport

1.
Grundsätzlich ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die Lieferung erfolgt auch bei vereinbarter Franko-­Lieferung auf Gefahr des  Bestellers.  Wird  der  Versand  auf  Wunsch  des  Bestellers  verzögert,  geht  die  Gefahr  mit  der  Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bestimmen  wir  das  Transportmittel  und  den  Transportweg.  Bei  Beschädigung  oder  Verlust  der  Ware  auf  dem  Transport  soll  unverzüglich  eine  Bestandsaufnahme  veranlasst  und  uns  davon Mitteilung gemacht werden.

2.
Wird der Versand oder die Zustellung auf Veranlassung des Bestellers verzögert, beanspruchen wir, vorbehaltlich eines höheren Schadennachweises, Lagergeld in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages für  jeden  angefangenen  Monat,  max.  5%  des  Nettobetrages.  Dem  Besteller  bleibt  der  Nachweis  eines geringeren Schadens vorbehalten.

X. Pflichtverletzung

Bei  Schadenersatz  wegen  Pflichtverletzung  ist  unsere  Haftung  für  einfache  Fahrlässigkeit  auf  die  von uns verursachten Schäden begrenzt, die vorhersehbar sind und typischerweisemit dem konkret vorliegenden Geschäft im Zusammenhang stehen. Im Übrigen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.  Unberührt  bleibt  unsere  Haftung  wegen  schuldhafter  Verletzung  einer  Person,  der  Gesundheit oder des Körpers, einschließlich ihrerTötung.

XI. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

1.
Alle  Rechnungen  sind  innerhalb  von  30  Tagen  nach  Lieferung  und  Rechnungsdatum  netto  (ohne  Abzug)  zur  Zahlung  fällig,  sofern  keine  abweichende  Regelung  vereinbart  wurde.  Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen sindim Einzelfall der Rechnung zu entnehmen.

2.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Besteller steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Besteller nur zur  Zurückbehaltung  berechtigt,  soweit  der  einbehaltene  Betrag  im  angemessenen  Verhältnis  zu  den  Mängeln  und  den  voraussichtlichen  Kosten  der  Nacherfüllung  (insbesondere  einer Mangelbeseitigung) steht. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend  zu  machen,  wenn  er  fällige  Zahlungen  nicht  geleistet  hat  und  soweit  der  fällige  Betrag  (einschließlich etwa geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeit steht.

2.
Bei  Wechselzahlung  wird  kein  Skonto  gewährt.  Alle  Zahlungen  sind  spesenfrei  zu  leisten.  Bei  Schecks  und  Wechseln  hat  der  Besteller  auch  ohne  ausdrückliche  Vereinbarung  die  Diskont – , Einzugs-­ sowie  andere  Bankspesen  zu  tragen.  Zahlungen  werden  zunächst  auf  Kosten,  dann  auf  Zinsen und sodann auf die jeweils ältere Hauptforderung verrechnet. Wird uns bekannt, dass gegen den  Wechsel  des  Bestellers  protestiert  wird,  Zwangsvollstreckungsmaßnahmen  gegen  ihn  eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, können wir auch noch nicht  fällige  Forderungen  und  solche  Forderungen,  für  die  ein  Wechsel  oder  Scheck  hingegeben  wurde, sofort geltend machen

3.
Bei  Zahlungsverzug  können  wir  Verzugszinsen  in  Höhe  von  8  %  p.a.  über  dem  jeweiligen  Basiszinssatz  nach  §  247  BGB  fordern.  Ein  höherer  Verzugsschaden  kann  nachgewiesen  werden. Aufrechnungs-­ und  Zurückbehaltungsrecht  stehen  dem  Besteller  gegenüber  unseren  Ansprüchen  nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.
In diesen Fällen und wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden, können wir für zukünftige Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.

XII. Untersuchungs-­ und Rügepflichten, Sachmängel

1.
Der  Besteller  wird  unverzüglich  nach  Eingang  unserer  Lieferungen  prüfen,  ob  sie  der  bestellten  Menge und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich  erkennbare  Mängel  vorliegen.  Weitergehende  Untersuchungspflichten  obliegen  dem  Besteller nicht. Eine Mängelrüge gemäß § 377 HGB ist nur dann rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, spätestens  innerhalb  einer  Frist  von  5  Arbeitstagen,  gerechnet  ab  Lieferungseingang,  bei  uns  eingeht. Bei versteckten Mängeln gilt diese Frist ab Entdeckung des Mangels im ordnungsgemäßen Geschäftsgang.  Für  Zahlungsverpflichtungen  bei  Mängelrüge  gilt  XI.2.  unserer  ALB.  Soweit  ein  Mangel  der  Sache  vorliegt,  sind  wir  nach  unserer  Wahl  im  Rahmen  einer  von  dem  Besteller  zu setzenden angemessenen Nachfrist zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist die Lieferung  nachzubessern,  so  ist  ein  Fehlschlagen  der  Nachbesserung  erst  nach  dem  erfolglosen  zweiten Versuch gegeben. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des für die Lieferung vereinbarten  Entgeltes.  Ohne  unsere  vorherige  schriftliche  Zustimmung  ist  der  Besteller  auch  in  dringenden  Fällen  nicht  zur  eigenen  Nachbesserung  an  der  Liefersache  berechtigt.  Schlagen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, steht dem Besteller nach seiner Wahl das Recht zum Rücktritt oder zur Preisminderung zu. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind, mit Ausnahme vorsätzlicher  oder  grob  fahrlässiger  Verursachung  durch  uns  sowie  in  Fällen  der  Verletzung  des  Lebens,  des  Körpers  oder  der  Gesundheit  und  bei  arglistigen  Verschweigen  des  Mangels ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, die außerhalb des Liefergegenstandes  selbst  entstanden  sind  sowie  für  entgangenen  Gewinn  oder  sonstige  Vermögensschäden  des  Bestellers.  Im  Falle  grober  Fahrlässigkeit  ist  die  Ersatzpflicht  auf  den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2.
Als  Beschaffenheit  der  Ware  gelten nur die in unserer  Produktbeschreibung  umfassend  und  abschließend  festgelegten  Eigenschaften.  Mängelansprüche  bestehen  nicht  bei  nur  unerheblicher Abweichung  der  vereinbarten  Beschaffenheit.  Öffentliche  Äußerungen,  Anpreisungen  oder  Werbung  des  Lieferanten,  des  Herstellers  deren  Gehilfen  oder  Dritten  stellen  daneben  keine vertragsgemäße  Beschaffenheitsangabe  dar.  Garantien  im  Rechtssinne  erhält  der Kunde von uns  nicht.  Durch  Angaben  in  Produktbeschreibungen  und  Produktspezifikationen  wird,  vorbehaltlich ihrer Erfassung als Beschaffenheitsangaben im Sinne von § 434 BGB, jedenfalls keine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernommen. Mögliche Schadenersatzansprüche beschränken sich auf den Umfang  der  Ersatzleistung unserer Produkt-­ Haftpflichtversicherung.Dies  gilt  nicht,  soweit  wegen  der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.

3.
Rückgriffsansprüche  des  Bestellers  gegen  uns  gemäß  §  478  BGB  bestehen  nur  insoweit,  als  der  Besteller  mit  seinem  Abnehmer  keine  über  die  gesetzlichen  Mängelansprüche  hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.

4.
Die  Verjährungsfrist  für  Ansprüche  und  Rechte  wegen  Mängeln  der  Lieferungen – gleich  aus  welchem  Rechtsgrund – beträgt  ein  Jahr.  Diese  Verjährungsfristen  gelten  auch  für  sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen  – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.Diese Verjährungsfristen nach gelten jedoch mit folgender Maßgabe:  (a)  Die  Verjährungsfristen  gelten  generell  nicht  im  Falle  des  Vorsatzes  oder  bei  arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes  übernommen  haben,  (b)  Die  Verjährungsfristen  gelten  für  Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter  Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten,  in  den  Fällen  einer  schuldhaft  verursachten  Verletzung  des  Lebens,  des  Körpers  oder  der  Gesundheit  oder  bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten  auch  für  den  Ersatz  vergeblicher  Aufwendungen. Die  Verjährungsfrist  beginnt  bei  allen  Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich anderes  bestimmt  ist,  bleiben  die  gesetzlichen  Bestimmungen  über  den  Verjährungsbeginn,  die  Ablaufhemmung,  die  Hemmung  und  den  Neubeginn  von  Fristen  unberührt.  Die  vorstehenden Regelungen  gelten  entsprechend  für  Schadensersatzansprüche,  die  mit  einem  Mangel  nicht  im  Zusammenhang  stehen.  Eine  Änderung  der  Beweislast  zum  Nachteil  des  Bestellers  ist  mit  den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

XIII. Vertragsanpassung, Haftungsausschluss

1.
Sofern  unvorhergesehene  Ereignisse  die  wirtschaftliche  Bedeutung  oder  den  Inhalt  der  Lieferung  oder Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, soll der Vertrag angepasst  werden.  Soweit  dies  wirtschaftlich  nicht  vertretbar  ist,  steht  uns  das  Recht  zu,  vom  Vertrag zurückzutreten.

2.
Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder  der  Gesundheit  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen.  Unsere  Haftung  ist  dabei  in  Fällen  grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (2) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im  Übrigen  haftet  wir  nur  nach  dem  Produkthaftungsgesetz,  wegen  der  schuldhaften  Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten  oder  soweit  wir  den  Mangel  arglistig  verschwiegen  oder  eine Garantie  für  die  Beschaffenheit  des  Liefergegenstandes  übernommen  haben.  Der  Schadensersatzanspruch  für  die  Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten  ist  jedoch  auf  den vertragstypischen,  vorhersehbaren  Schaden  begrenzt,  wenn  nicht  zugleich  ein  anderer  der  in  S. 1  oder S. 3 dieses Abs. (2) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

3.
Die Regelungen des vorstehenden Abs. (2) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem  Rechtsgrund,  insbesondere  wegen  Mängeln,  der  Verletzung  von  Pflichten  aus  dem  Schuldverhältnis  oder  aus  unerlaubter  Handlung.  Sie  gelten  auch  für  den  Anspruch  auf  Ersatz vergeblicher  Aufwendungen.  Die  Haftung  für  Verzug  bestimmt  sich  jedoch  nach  VI  Nr.  2 dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach VI Nr. 5 dieser Bedingungen.

4.
Eine  Änderung  der  Beweislast  zum  Nachteil  des  Bestellers  ist  mit  den  vorstehenden  Regelungen  nicht verbunden.

XIV. Werkzeuge, beigestellte Sachen

1.
Von uns hergestellte und vom Besteller bezahlte Werkzeuge und Sondereinrichtungen sind dessen Eigentum, bleiben aber in unserem Besitz. Wir dürfen solche Werkzeuge und Sondereinrichtungen anderweitig verwenden oder verschrotten, wenn der Besteller die daraus hergestellten Waren zwei Jahre nicht mehr abgenommen hat. Der Besteller verzichtet insoweit auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

2.
Für Ansprüche des Bestellers wegen Beschädigung oder Vernichtung von beigestellten oder uns zur Bearbeitung  überlassenen  Sachen  des  Bestellers  haften  wir  nur  für  Vorsatz  und  grobe  Fahrlässigkeit, die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Normale Abnutzung und Verschleiß  ist  von  der  Haftung  ausgenommen.  Der  Besteller  ist  verpflichtet,  für  die  beigestellten Sachen eine „Außenversicherung“ in dem erforderlichen Umfang abzuschließen.

XV. Eigentumsvorbehalt

1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur Begleichung aller im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses  entstandenen  Forderungen  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  dem  Besteller  vor,  einschließlich  aller  zu  diesem  Zeitpunkt  entstandenen  Forderungen  aus  Anschlussaufträgen, Nachbestellungen  oder  Ersatzteilbestellungen.  Soweit  der  Wert  aller  Sicherungsrechte,  die  uns  zustehen,  die  Höhe  aller  gesicherten  Ansprüche  um  mehr  als  20%  übersteigt,  werden  wir  auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

2.
Bei  vertragswidrigem  Verhalten  des  Bestellers,  insbesondere  bei  Zahlungsverzug,  sind  wir  berechtigt, die Lieferung zurückzunehmen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Lieferung durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir bestätigen dies ausdrücklich schriftlich. Wir sind  zur  Verwertung  befugt,  der  Verwertungserlös  ist  auf  die  Verbindlichkeiten  des  Bestellers,  abzüglich  angemessener  Verwertungskosten,  anzurechnen.  Der  Besteller  ist  verpflichtet,  die Lieferung  pfleglich  zu  behandeln.  Insbesondere  ist  er  verpflichtet,  diese  auf  eigene  Kosten  gegen  Schäden  aufgrund  Feuer-­,  Wasser-­,  Sturm-­,  Einbruch-­ und  Diebstahlschäden  ausreichend  zum Neuwert  zu  versichern.  Im  Schadenfalle  entstehende  Sicherungsansprüche  sind  uns  abzutreten.  Sofern  Wartungs-­ und  Inspektionsarbeiten  erforderlich  sind,  muss  der  Besteller  diese  auf  eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3.
Der  Besteller  darf  die  Liefergegenstände  weder  verpfänden  noch  zur  Sicherung  übereignen.  Bei  Pfändungen  oder  sonstigen  Eingriffen  Dritter  hat  uns  der  Besteller  unverzüglich  schriftlich  zu benachrichtigen,  damit  wir  Klage  nach  §  771  ZPO  erheben  können  und  uns  alle  Auskünfte  und  Unterlagen  zur  Verfügung  zu  stellen,  die  zur  Wahrung  unserer  Rechte  erforderlich  sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Soweit ein Dritter nicht in der  Lage  ist,  uns  die  gerichtlichen  und  außergerichtlichen  Kosten  einer  Klage  nach  §  771  ZPO  zu  erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Beschädigung, Veränderung oder Vernichtung der Sache selbst.

4.
Der Besteller darf die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter verkaufen oder verarbeiten. Er  tritt  uns  bereits  jetzt  alle  Forderungen  in  Höhe  des  Faktura-­Endbetrages  einschließlich  Mehrwertsteuer  ab,  die  ihm  aus  der  Weiterveräußerung  gegen  seine  Abnehmer  oder  Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden  ist.  Wir  nehmen  die  Abtretung  an.  Im  Falle  eines  Kontokorrentverhältnisses  zwischen  Besteller  und  dessen  Abnehmer  bezieht  sich  die  uns  vom  Besteller  im  Voraus  abgetretene Forderung  auch  auf  den  anerkannten  Saldo  sowie  im  Fall  der  Insolvenz  des  Abnehmers  auf  den  dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Der Besteller darf die Forderungen auch nach der Abtretung einziehen.  Unsere  Befugnis,  die  Forderung  selbst  einzuziehen,  bleibt  hiervon  unberührt.  Wir  werden die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ausden  vereinnahmten  Erlösen  nachkommt,  nicht  in  Zahlungsverzug  ist  und  kein  Antrag  auf  Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt.

5.
Die  Verarbeitung  oder  Umbildung  der  Liefersache  durch  den  Besteller  wird  stets  für  uns  vorgenommen.  Wird  die  Sache  mit  anderen,  uns  nicht  gehörenden  Gegenständen  verarbeitet,  so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefersache zu den anderen  verarbeiteten  Gegenständen  zur  Zeit  der  Verarbeitung.  Für  die  durch  Verarbeitung  entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Erfolgt die  Verarbeitung,  Vermischung  oder  Vermengung  in  der  Weise,  dass  die  Sache  des  Bestellers  als  Hauptsache  anzusehen  ist,  so  gilt  als  vereinbart,  dass  der  Besteller  uns  anteilmäßig  Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

XVI. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sonstiges

1.
Ist der Besteller Unternehmer ist der Gerichtsstand für Hermann GmbH & Co. KG:  Wilfingen.

2.
Sofern  sich  aus  Vertrag  oder  Auftragsbestätigung  nichts  anderes  ergibt,  ist  unser  Geschäftssitz  auch Erfüllungsort.

3.
'Für  alle  Rechtsfragen  zwischen  dem  Besteller,  auch  wenn  dieser  seinen  Firmensitz  im  Ausland  hat, und uns gilt ausschließlich, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten  Nationen  über  Verträge  über  den  internationalen  Warenkauf  (CISG),  das  Recht  der  Bundesrepublik Deutschland.

4.
Sollten  einzelne  Bestimmungen  oder  Regelungen  dieses  Vertrages  (ALB),  oder  eine  künftig  in  ihn  aufgenommene Bestimmung oder Regelung ganz oder teilweise rechtlich ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, oder werden, berührt dies das übrige Bedingungs-­ oder Regelungswerk nicht. Das  gleiche  gilt,  falls  sich  herausstellen  sollte,  dass  der  Vertrag  eine  Regelungslücke  enthält.  Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine dem Zweck der Bestimmung oder Regelung entsprechende oder zumindest nahekommende  Bestimmung  oder  Regelung,  welche  dieVertragsparteien  zur  Erreichung  des  gleichen  odermöglichst  ähnlichen  vertraglichen  Ergebnisses  vereinbart  hätten,  wenn  Sie  die Unwirksamkeit  oder  Lückenhaftigkeit  der  Bestimmung  oder  Regelung  gekannt  hätten.  Beruht  die  Unwirksamkeit einer Bestimmung oder Regelung auf einem Maß an Leistung oder Zeit (Frist oder Termin),  so  soll  ein  rechtlich  zulässiges  Maß  an  die  Stelle  treten.  Die  Vertragsschließenden  sind  verpflichtet,  durch  eine  förmliche  Änderung  des  Wortlautes  des  Vertrages  eine  etwa  notwendige Änderung festzulegen.

 

 

Allgemeine  Geschäftsbedingungen  des  Internetshops  der  Hermann GmbH & Co. KG. (Die  nachstehenden  AGB  gelten  ergänzend  zu  den  obenstehenden  ALB  und  enthalten  zugleich  gesetzliche  Informationen  zu  Ihren  Rechten  nach den  Vorschriften  über  Verträge  im  Fernabsatz  und  im  elektronischen  Geschäftsverkehr.)

1. Geltungsbereich

Für  alle  Lieferungen  der  Hermann  GmbH & Co. KG  an  Verbraucher  (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Vertragspartner

Der  Kaufvertrag  kommt  zustande  mit  der Firma Hermann GmbH & Co. KG, Lehrstr. 57, D-78669 Wellendingen. Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen  und  Beanstandungen  per  E-­Mail  unter „info@hermann-drehteile.de“  oder  telefonisch  unter Telefon +49 (0) 7426 51 96 - 0 (Mo.­‐Fr. 9:00-­15:00 Uhr).

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1  Die  Darstellung  der  Produkte  im  Online-­Shop  stellt  kein  rechtlich bindendes  Angebot,  sondern  eine  Aufforderung  zur  Bestellung  dar.  Alle Angebote  gelten  „solange  der  Vorrat  reicht“,  sofern  nicht  bei  den  Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.

3.2 Sollten Sie Händler sein wenden Sie sich bitte an unsere Hotline oder schreiben  uns  eine
E­‐Mail unter: shop@hermann-pferdestollen.de  wir können Ihnen gern ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

3.3 Durch Anklicken des Buttons Bestellen geben Sie eine verbindliche Bestellung  der  auf  der  Bestellseite  aufgelisteten  Waren  ab.  Der Kaufvertrag  kommt  zustande,  wenn  wir  Ihre  Bestellung  durch  eine Auftragsbestätigung  per  E-­Mail  unmittelbar  nach  dem  Erhalt  Ihrer Bestellung annehmen.

4. Widerrufsrecht

Sie  können  Ihre  Vertragserklärung  innerhalb  von  14  Tagen  ohne  Angabe von  Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-­Mail)  oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.  Die  Frist  beginnt  nach  Erhalt  dieser  Belehrung  in  Textform, jedoch  nicht  vor  Eingang  der  Ware  beim  Empfänger  (bei  der wiederkehrenden  Lieferung  gleichartiger  Waren  nicht  vor  Eingang  der ersten  Teillieferung)  und  auch  nicht  vor  Erfüllung  unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung  mit  Artikel  246  §  3  EGBGB.  Zur  Wahrung  der  Widerrufsfrist genügt  die  rechtzeitige  Absendung  des  Widerrufs  oder  der  Sache.

Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:

Hermann GmbH & Co. KG
Lehrstr. 57
D-78669 Wellendingen

oder per Email an:
E-­mail: info@hermann-drehteile.de

Widerrufsfolgen

Im  Falle  eines  wirksamen  Widerrufs  sind  die  beiderseits  empfangenen  Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.  Können  Sie  uns  die  empfangene  Leistung  sowie  Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache  und  für  gezogene  Nutzungen  müssen  Sie  Wertersatz  nur  leisten,  soweit  die  Nutzungen  oder  die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware,  wie  es  etwa  im  Ladengeschäft  möglich  und  üblich  ist.  Paketversandfähige  Sachen  sind  auf  unsere  Gefahr  zurückzusenden.  Sie haben  die  regelmäßigen  Kosten  der  Rücksendung  zu  tragen,  wenn  die  gelieferte  Ware  der  bestellten  entspricht  und  wenn  der  Preis  der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige  Sachen  werden  bei  Ihnen  abgeholt.  Verpflichtungen  zur  Erstattung  von  Zahlungen  müssen  innerhalb  von  30  Tagen  erfüllt werden.  Die  Frist  beginnt  für  Sie  mit  der  Absendung  Ihrer  Widerrufserklärung  oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

5. Preise und Versandkosten

5.1  Die  auf  den  Produktseiten  genannten  Preise  enthalten  die  deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

5.2 Kostentragungsvereinbarung

Machen  Sie  von  Ihrem  Widerrufsrecht  Gebrauch,  haben  Sie  die regelmäßigen  Kosten  der  Rücksendung  zu  tragen,  wenn  die  gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren  Preis  der  Sache  zum  Zeitpunkt  des  Widerrufs  noch  nicht  die Gegenleistung  oder  eine  vertragliche  vereinbarte  Teilzahlung  geleistet haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenlos.

6. Lieferung

6.1  Die  Lieferung  erfolgt  ausschließlich  innerhalb  Deutschlands,  der Europäischen Union sowie der Schweiz.

6.2  Die  Lieferzeit  beträgt  innerhalb  Deutschlands  im  Regelfall  5-­7  Werktage.  Auf  evtl.  abweichende  Lieferzeiten  weisen  wir  auf  der jeweiligen Produktseite hin.

7. Zahlung

7.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise mit Vorkasse, Pay Pal oder Nachnahme. 7.2  Bei  Auswahl  der  Zahlungsart  Vorkasse  nennen  wir  Ihnen  unsere  Bankverbindung  in  der  Auftragsbestätigung  und  liefern  die  Ware  nach Zahlungseingang.

7.3  Ein  Recht  zur  Aufrechnung  steht  Ihnen  nur  dann  zu,  wenn  Ihre  Gegenansprüche  rechtskräftig  gerichtlich  festgestellt  oder  unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.

7.4  Sie  können  ein  Zurückbehaltungsrecht  nur  ausüben,  soweit  die  Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis  zur  vollständigen  Zahlung  bleibt  die  Ware  Eigentum  der  Hermann GmbH & Co. KG, Lehrstr. 57, D-78669 Wellendingen

9. Weitere Informationen

Bestellvorgang

Wenn  Sie  das  gewünschte  Produkt  gefunden  haben,  können  Sie  dieses  unverbindlich  durch  Anklicken  des  Buttons  [in  den  Warenkorb]  in  den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken  des  Buttons  [Warenkorb]  unverbindlich  ansehen.  Die  Produkte  können  Sie  jederzeit  durch  Anklicken  des  Buttons  [Löschen]  wieder  aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button [zur Kasse]. Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein.  Die  Pflichtangaben  sind  mit  einem  *  gekennzeichnet.  Eine Registrierung  ist  nicht erforderlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.  Nach  Eingabe  Ihrer  Daten  und  Auswahl  der  Zahlungsart gelangen  Sie  über  den  Button  [Eingaben  prüfen]  zur  Bestellseite,  auf  der  Sie  Ihre  Eingaben  nochmals  überprüfen  können.  Durch  Anklicken  des Buttons [Bestellen] schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich  jederzeit  durch  Schließen  des  Browser-­ Fensters  abbrechen.  Auf  den  einzelnen  Seiten  erhalten  Sie  weitere  Informationen,  z.B.  zu Korrekturmöglichkeiten.

Vertragstext

Der  Vertragstext  wird  auf  unseren  internen  Systemen  gespeichert.  Die  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  können  Sie  jederzeit  auf  dieser  Seite einsehen.  Die  Bestelldaten  und  die  AGB  werden  Ihnen  per  Email  zugesendet.

Datenschutz

Personenbezogene  Daten  werden  nur  erhoben,  wenn Sie uns diese im Rahmen  Ihrer  Warenbestellung,  bei  Eröffnung  eines  Kundenkontos  oder bei  Registrierung  für  unseren  Newsletter  freiwillig  mitteilen.  Wir verwenden  die  von  ihnen  mitgeteilten  Daten  ohne  Ihre  gesonderte Einwilligung  ausschließlich  zur  Erfüllung  und  Abwicklung  Ihrer  Bestellung.  Mit  vollständiger  Abwicklung  des  Vertrages  und  vollständiger Kaufpreiszahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer-­ und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern  Sie  nicht  ausdrücklich  in  die  weitere  Nutzung  Ihrer  Daten eingewilligt haben. Bei Anmeldung zum Newsletter werden Ihr Name und Ihre  E-­ Mail-­Adresse  mit  Ihrer  Einwilligung  für  eigene  Werbezwecke  genutzt, bis Sie sich vom Newsletter abmelden.

Stand März 2025

 

hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) als PDF-Dokument

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