Allgemeine Geschäftsbedingen (AGB) und Lieferbedingungen (ALB) der Hermann Drehteile GmbH & Co. KG
I. Allgemeines
Für unsere Lieferungen gelten vorrangig die individuell ausgehandelten Vertragsvereinbarungen sowie ergänzend unsere ALB. Im Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bestellers gelten unsere ALB ausschließlich, die AGB des Bestellers gelten nur insoweit, als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese ALB gelten im Falle von ständigen Geschäftsverbindungen oder Rahmenvereinbarungen auch für alle zukünftigen Lieferbeziehungen bis zur Geltung unserer neuen Lieferbedingungen. Spätestens durch Entgegennahme unserer Ware bringt der Besteller sein Einverständnis mit unseren Bedingungen zum Ausdruck. Alle Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Wird nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Besteller nicht oder nicht mehr kreditwürdig ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter Ware berechtigt. Die Abtretung von Ansprüchen bedarf unserer Zustimmung.
II. Beratung
Jede Form von Beratung in Wort und Schrift geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind unverbindlich und befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Bestellerverantwortlich.
III. Angebot, Abruf, Angebotsunterlagen
1.
Bestellungen können wir innerhalb von 6 Wochen annehmen. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Abrufaufträge werden höchstens auf die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen wobei Abruftermine und Stückzahlen bei Auftragserteilung anzugeben sind.
2.
An allen von uns überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Offenlegung oder Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Nichterteilung des Auftrages sind die gesamten Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Unterlagen des Bestellers dürfen solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir Lieferungen oder Leistungen übertragen wollen.
3.
Bestellungen sollen grundsätzlich schriftlich erfolgen; telefonische Aufträge werden auf Gefahr des Bestellers ausgeführt.
IV. Preis, Preisänderungen
1.
Grundsätzlich gelten unsere Preise „ab Werk“ zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer, Zoll-, Fracht-, Verpackungs-und Versicherungskosten. Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten für den Einzelauftrag, nicht rückwirkend oder für künftige Aufträge. Nachbestellungen sind neue Aufträge.
2.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, marktmäßigen Einstandspreisen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.
V. Lieferumfang, Messmethoden, Schutzrechte, Datenschutz
1.
Maßgebend für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch hieraus nicht ergeben. Sie gelten als Erfüllung selbstständiger Verträge und sind gesondert zu bezahlen. Bei Verzug mit der Bezahlung einer Teillieferung sind wir berechtigt, die weitere Ausführung der Bestellung zu verweigern. Aus fertigungstechnischen Gründen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichen Umfang, maximal bis 10% der vereinbarten Bestellmenge vor. Technische Änderungen, die sich aus Fertigungsgründen, aus Gründen der Produktpflege, aus Forderungen des Gesetzgebers oder aus sonstigen Gründen als notwendig erweisen, sind zulässig. Erhält der Besteller Kenntnis von Änderungen, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er diese für unzulässig erachtet. Für Prüfungen, bei denen bestimmte Temperaturen, Zeiten und sonstige Mess- oder Regelwerte gelten sollen, müssen vor Lieferbeginn die entsprechenden Messmethoden festgelegt und von beiden Seiten anerkannt werden. Wenn keine Festlegung erfolgt, gelten unsere Messmethoden.
2.
Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden auf Gefahr desBestellers ausgeführt. Wenn wir infolge der Ausführung solcher Bestellungen in fremde Schutzrechte eingreifen, stellt uns der Besteller von Ansprüchen dritter Rechtsinhaber frei. Weitergehende Schäden trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
VI. Lieferfrist
1.
Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die vollständige Klärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Frist erfordert den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung von Plänen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen sowie die rechtzeitige Lieferung der vom Besteller beigestellten Sachen. Ansonsten wird die Frist angemessen verlängert.
2.
Die von uns genannten Lieferfristen sind Zirka-Fristen. Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und S. 2 wird die Haftung unserseits wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 100 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 100 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind – auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen bedingt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Besteller.
3.
Unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt zum Abschluss kongruenter Deckungsgeschäfte erfolgt die Bestimmung der Lieferfrist vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wir werden dem Besteller über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes aufgrund fehlender Selbstbelieferung informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
4.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist zum Versand gebracht oder die Bereitstellung der Lieferung angezeigt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert, gilt die Frist mit Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten. Bei Abrufaufträgen ist grundsätzlich so abzurufen, dass die letzte Lieferung spätestens ein Jahr nach Eingang der Bestellung bei uns erfolgt.
5.
Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer vom Besteller etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.
Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und ähnliche Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien uns von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. In diesen Fällen sind wir berechtigt, wahlweise die Lieferfrist um die Dauer des Vorliegens der höheren Gewalt zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Anspruch auf Ersatz der dadurch entstandenen Schäden steht dem Besteller nicht zu.
VII. Annullierungskosten
Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
VIII. Verpackung
Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, bestimmen wir Art und Umfang der Verpackung. Die Wahl der Verpackung erfolgt unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nach bestem Ermessen. Einwegverpackungen werden Eigentum des Bestellers.
IX. Gefahrübergang und Transport
1.
Grundsätzlich ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die Lieferung erfolgt auch bei vereinbarter Franko-Lieferung auf Gefahr des Bestellers. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport soll unverzüglich eine Bestandsaufnahme veranlasst und uns davon Mitteilung gemacht werden.
2.
Wird der Versand oder die Zustellung auf Veranlassung des Bestellers verzögert, beanspruchen wir, vorbehaltlich eines höheren Schadennachweises, Lagergeld in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, max. 5% des Nettobetrages. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
X. Pflichtverletzung
Bei Schadenersatz wegen Pflichtverletzung ist unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf die von uns verursachten Schäden begrenzt, die vorhersehbar sind und typischerweisemit dem konkret vorliegenden Geschäft im Zusammenhang stehen. Im Übrigen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung einer Person, der Gesundheit oder des Körpers, einschließlich ihrerTötung.
XI. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
1.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde. Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen sindim Einzelfall der Rechnung zu entnehmen.
2.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Besteller steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Besteller nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwa geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeit steht.
2.
Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Alle Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Bei Schecks und Wechseln hat der Besteller auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Diskont – , Einzugs- sowie andere Bankspesen zu tragen. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die jeweils ältere Hauptforderung verrechnet. Wird uns bekannt, dass gegen den Wechsel des Bestellers protestiert wird, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, können wir auch noch nicht fällige Forderungen und solche Forderungen, für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben wurde, sofort geltend machen
3.
Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB fordern. Ein höherer Verzugsschaden kann nachgewiesen werden. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht stehen dem Besteller gegenüber unseren Ansprüchen nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.
In diesen Fällen und wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden, können wir für zukünftige Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
XII. Untersuchungs- und Rügepflichten, Sachmängel
1.
Der Besteller wird unverzüglich nach Eingang unserer Lieferungen prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen dem Besteller nicht. Eine Mängelrüge gemäß § 377 HGB ist nur dann rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Lieferungseingang, bei uns eingeht. Bei versteckten Mängeln gilt diese Frist ab Entdeckung des Mangels im ordnungsgemäßen Geschäftsgang. Für Zahlungsverpflichtungen bei Mängelrüge gilt XI.2. unserer ALB. Soweit ein Mangel der Sache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl im Rahmen einer von dem Besteller zu setzenden angemessenen Nachfrist zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des für die Lieferung vereinbarten Entgeltes. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Besteller auch in dringenden Fällen nicht zur eigenen Nachbesserung an der Liefersache berechtigt. Schlagen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, steht dem Besteller nach seiner Wahl das Recht zum Rücktritt oder zur Preisminderung zu. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind, mit Ausnahme vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch uns sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei arglistigen Verschweigen des Mangels ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, die außerhalb des Liefergegenstandes selbst entstanden sind sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.
Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die in unserer Produktbeschreibung umfassend und abschließend festgelegten Eigenschaften. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Lieferanten, des Herstellers deren Gehilfen oder Dritten stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht. Durch Angaben in Produktbeschreibungen und Produktspezifikationen wird, vorbehaltlich ihrer Erfassung als Beschaffenheitsangaben im Sinne von § 434 BGB, jedenfalls keine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernommen. Mögliche Schadenersatzansprüche beschränken sich auf den Umfang der Ersatzleistung unserer Produkt- Haftpflichtversicherung.Dies gilt nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.
3.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
4.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Diese Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.Diese Verjährungsfristen nach gelten jedoch mit folgender Maßgabe: (a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben, (b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
XIII. Vertragsanpassung, Haftungsausschluss
1.
Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, soll der Vertrag angepasst werden. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
2.
Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist dabei in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (2) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (2) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
3.
Die Regelungen des vorstehenden Abs. (2) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach VI Nr. 2 dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach VI Nr. 5 dieser Bedingungen.
4.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
XIV. Werkzeuge, beigestellte Sachen
1.
Von uns hergestellte und vom Besteller bezahlte Werkzeuge und Sondereinrichtungen sind dessen Eigentum, bleiben aber in unserem Besitz. Wir dürfen solche Werkzeuge und Sondereinrichtungen anderweitig verwenden oder verschrotten, wenn der Besteller die daraus hergestellten Waren zwei Jahre nicht mehr abgenommen hat. Der Besteller verzichtet insoweit auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
2.
Für Ansprüche des Bestellers wegen Beschädigung oder Vernichtung von beigestellten oder uns zur Bearbeitung überlassenen Sachen des Bestellers haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Normale Abnutzung und Verschleiß ist von der Haftung ausgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für die beigestellten Sachen eine „Außenversicherung“ in dem erforderlichen Umfang abzuschließen.
XV. Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur Begleichung aller im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor, einschließlich aller zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen oder Ersatzteilbestellungen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
2.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Lieferung zurückzunehmen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Lieferung durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir bestätigen dies ausdrücklich schriftlich. Wir sind zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Schäden aufgrund Feuer-, Wasser-, Sturm-, Einbruch- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Im Schadenfalle entstehende Sicherungsansprüche sind uns abzutreten. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3.
Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Soweit ein Dritter nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Beschädigung, Veränderung oder Vernichtung der Sache selbst.
4.
Der Besteller darf die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter verkaufen oder verarbeiten. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses zwischen Besteller und dessen Abnehmer bezieht sich die uns vom Besteller im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Der Besteller darf die Forderungen auch nach der Abtretung einziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ausden vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt.
5.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefersache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefersache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Erfolgt die Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
XVI. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sonstiges
1.
Ist der Besteller Unternehmer ist der Gerichtsstand für Hermann GmbH & Co. KG: Wilfingen.
2.
Sofern sich aus Vertrag oder Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz auch Erfüllungsort.
3.
'Für alle Rechtsfragen zwischen dem Besteller, auch wenn dieser seinen Firmensitz im Ausland hat, und uns gilt ausschließlich, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4.
Sollten einzelne Bestimmungen oder Regelungen dieses Vertrages (ALB), oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung oder Regelung ganz oder teilweise rechtlich ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, oder werden, berührt dies das übrige Bedingungs- oder Regelungswerk nicht. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine dem Zweck der Bestimmung oder Regelung entsprechende oder zumindest nahekommende Bestimmung oder Regelung, welche dieVertragsparteien zur Erreichung des gleichen odermöglichst ähnlichen vertraglichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn Sie die Unwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit der Bestimmung oder Regelung gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung oder Regelung auf einem Maß an Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle treten. Die Vertragsschließenden sind verpflichtet, durch eine förmliche Änderung des Wortlautes des Vertrages eine etwa notwendige Änderung festzulegen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Internetshops der Hermann GmbH & Co. KG. (Die nachstehenden AGB gelten ergänzend zu den obenstehenden ALB und enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.)
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen der Hermann GmbH & Co. KG an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Firma Hermann GmbH & Co. KG, Lehrstr. 57, D-78669 Wellendingen. Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter „info@hermann-drehteile.de“ oder telefonisch unter Telefon +49 (0) 7426 51 96 - 0 (Mo.‐Fr. 9:00-15:00 Uhr).
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, sofern nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.
3.2 Sollten Sie Händler sein wenden Sie sich bitte an unsere Hotline oder schreiben uns eine
E‐Mail unter: shop@hermann-pferdestollen.de wir können Ihnen gern ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
3.3 Durch Anklicken des Buttons Bestellen geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
4. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Hermann GmbH & Co. KG
Lehrstr. 57
D-78669 Wellendingen
oder per Email an:
E-mail: info@hermann-drehteile.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
5. Preise und Versandkosten
5.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
5.2 Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung geleistet haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenlos.
6. Lieferung
6.1 Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands, der Europäischen Union sowie der Schweiz.
6.2 Die Lieferzeit beträgt innerhalb Deutschlands im Regelfall 5-7 Werktage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.
7. Zahlung
7.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise mit Vorkasse, Pay Pal oder Nachnahme. 7.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
7.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
7.4 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der Hermann GmbH & Co. KG, Lehrstr. 57, D-78669 Wellendingen
9. Weitere Informationen
Bestellvorgang
Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons [in den Warenkorb] in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons [Warenkorb] unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons [Löschen] wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button [zur Kasse]. Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl der Zahlungsart gelangen Sie über den Button [Eingaben prüfen] zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons [Bestellen] schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser- Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Informationen, z.B. zu Korrekturmöglichkeiten.
Vertragstext
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihrer Warenbestellung, bei Eröffnung eines Kundenkontos oder bei Registrierung für unseren Newsletter freiwillig mitteilen. Wir verwenden die von ihnen mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben. Bei Anmeldung zum Newsletter werden Ihr Name und Ihre E- Mail-Adresse mit Ihrer Einwilligung für eigene Werbezwecke genutzt, bis Sie sich vom Newsletter abmelden.
Stand März 2025
hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) als PDF-Dokument